Donnerstag, 09.09.2010

Für einen neuen Umgang mit Kindern

 

Nach meiner vorangegangenen Analyse der aktuellen Verhältnisse möchte ich nun darauf zu sprechen kommen, wie ich mir eine zeitgemäße Form von Erziehung vorstelle, die von gegenseitigem Respekt zwischen Eltern und Kindern geprägt ist. Trotz meiner eigenen schlimmen Erfahrungen bin nämlich davon überzeugt, dass es möglich ist, eine solche Form von Erziehung zu finden, die die Würde des Kindes achtet und ihm einen größtmöglichen Freiraum zur Selbstbestimmung lässt. Ich habe außerdem die Hoffnung, dass eine solche Erziehungshaltung irgendwann in Zukunft eine allgemeine Anerkennung finden kann.

Wichtig scheint mir zunächst, dass Eltern ihr Kind nicht als ihren persönlichen Besitz ansehen; sie dürfen nicht einfach autoritär über das Kind bestimmen und es nach ihren willkürlichen Vorstellungen lenken. Stattdessen brauchen sie ein hohes Maß an Empathie und Sensibilität für ihre Kinder. Die Kinder wiederum brauchen das Recht, ihre eigene Persönlichkeit zu entwickeln und zu leben. Sie müssen sich in ihrer Lebensgestaltung auch von den Eltern abgrenzen dürfen. Es muss ihnen gestattet sein, ihren eigenen Stil zu entwickeln und sich eine eigene Meinung zu bilden. Die Eltern sollten sie bei dieser Persönlichkeitsentwicklung unterstützen und fördern. Eine permanente elterliche Fremdbestimmung lähmt hingegen die Persönlichkeitsentwicklung; im Zweifel müsste eher der Selbstbestimmung des Kindes der Vorrang gelassen werden.



Erziehen als Unterstützen und Begleiten

Erziehung müsste eher im Sinne eines Begleitens und Unterstützens, nicht als ein autoritäres Bestimmen verstanden werden. Dazu gehört für mich auch, dass Eltern nur dann in die Selbstbestimmung ihres Kindes eingreifen dürfen, wenn dieses nicht verantwortungsvoll mit seiner Freiheit umgehen kann und dadurch objektiv Schaden in seiner Entwicklung nimmt. Wenn dem Kind aber jede Fähigkeit zur Eigenverantwortung von vornherein abgesprochen wird, dann ist das ein sehr misstrauisches und destruktives Verhalten. Eine zukünftige Pädagogik sollte eher von Vertrauen gegenüber dem Kind bestimmt sein als von einem grundsätzlichen Misstrauen.

Dies soll natürlich nicht bedeuten, dass Kinder nicht trotzdem eine liebevolle Beziehung zu ihren Eltern bräuchten, bloß wären sie ihnen dann nicht mehr so hilflos ausgeliefert. Die Beziehung zu den Eltern wäre angstfreier und entspannter, Eltern und Kinder würden bestimmt gleichermaßen davon profitieren. Auf dieser Basis könnte man auch im erziehrrischen Sinn viel konstruktiver arbeiten, denn Angst und Ohnmachtsgefühle waren noch nie ein guter Ratgeber, um Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern. Nichtsdestoweniger wäre das Setzen von Grenzen natürlich auch weiterhin notwendig, aber nur dort, wo es zum Schutz der Kinder oder zum Schutz anderer Menschen unbedingt notwendig ist. Den Eltern muss bewusst sein, dass jede Art von Pädagogik eine außerordentlich verantwortungsvolle Aufgabe ist, die sehr gewissenhaft wahrgenommen werden muss. Dazu gehört auch die Bereitschaft, immer wieder über das eigene Handeln zu reflektieren und es gegebenenfalls auch in Frage zu stellen. Pädagogisches Handeln verlangt in der Praxis oft viele feinfühlige Gratwanderungen. Der Absolutheitsanspruch, mit dem viele Eltern und Pädagogen oft auftreten („Ich habe das Sagen!“), macht mir Angst und ich meine, dass er dringend aufgegeben werden müsste.

Die Eltern (aber auch staatliche Institutionen wie z. B. das Jugendamt) sollten sich nicht restriktiv in die Lebensführung ihrer Kinder einmischen, solange zu erkennen ist ,dass sich das Kind in einer gesunden Gesamtstruktur bewegt, einen stabilen, ausgeglichen Eindruck macht und sich altersgemäß entwickelt. Dazu gehört für mich auch, dass Kinder und Jugendliche bestimmte Anstands- und Höflichkeitsregeln einhalten, ihre Mitmenschen achten und sich in angemessener Weise an häuslichen und familiären Pflichten beteiligen, z. B. nach dem Grundsatz: „Wer sich etwas zu Essen macht, wäscht hinterher sein Geschirr wieder ab“.

Mir ist bewusst, dass solche Regeln keineswegs immer reibungslos funktionieren und auch selten ohne Konflikte ablaufen. Aus meiner Erfahrung in der Jugendarbeit eines Schachvereins weiß ich, dass man Kinder so manches Mal an die Einhaltung bestimmter Regeln erinnern muss, die für ein reibungsloses Zusammenleben einfach notwendig sind. Dazu gehört z. B. die Vereinbarung, dass leere Colaflaschen wieder in die Kiste zurückgestellt werden, dass man Papier nicht auf einfach auf den Boden wirft oder dass man sich in Zimmerlautstärke unterhält, wenn im Nebenraum eine Turnierpartie gespielt wird. Dies sind aber alles gut begründbare Regeln, die von Kinder meiner Erfahrung nach nicht als Diskriminierung empfunden werden. Ich merke immer wieder, dass Kinder fast immer bereit sind, sich an Regeln und Grenzen zu halten, wenn sie gut begründet sind.

 

Was ist Freiheit? – Versuch einer Definition

Ähnlich wie die Antipädagogik gehe auch ich davon aus, dass Kinder und Jugendliche grundsätzlich das Recht haben müssen, in Freiheit und Selbstbestimmung aufzuwachsen, wo immer dies möglich ist. Die entscheidende Frage liegt allerdings darin, was man unter dem oft oberflächlich gebrauchten Schlagwort „Freiheit“ eigentlich versteht. Hier gibt es viele philosophische Interpretationen. Ich will hier nicht den Versuch unternehmen, den Begriff Freiheit an sich zu definieren, denn damit ließen sich ganze Bibliotheken füllen. Es geht mir darum, einen Freiheitsbegriff zu finden, der für den Alltag sinnvoll ist. Wie viel Freiheit brauchen Kinder? Die für mein Dafürhalten eindrucksvollsten Deutungen des Begriffs Freiheit fand ich im Bereich der humanistischen Psychologie. Erich Fromm schreibt in seinem bekannten Werk „Haben oder Sein“:

Es sollte klar sein, daß Freiheit nicht Laissez-faire ist oder Willkür. Wie jede andere Spezies hat auch der Mensch seine eigene spezifische Struktur und kann nur in Übereinstimmung mit dieser wachsen. Unter Freiheit versehe ich nicht Freiheit von allen Leitprinzipien, sondern Freiheit, der Struktur der menschlichen Existenz entsprechend zu wachsen (autonome Restriktion). Das bedeutet Gehorsam gegenüber den Gesetzen, die die optimale menschliche Entwicklung gewährleisten. Jede Autorität, die dieses Ziel fördert, ist eine ,rationale Autorität‘, wenn diese Förderung darin besteht, die Aktivität des Kindes zu mobilisieren und seine Fähigkeit zu kritischem Denken und seinen Glauben an das Leben zu stärken. Um ,irrationale Autorität‘ handelt es sich hingegen, wenn dem Kind heteronome Normen aufgezwungen werden, die den Interessen der Autorität, nicht jenen des Kindes dienen.“

(Erich Fromm: „Haben oder Sein“, dtv, München 1979, S. 82 - 83)

Hier könnte vielleicht eine Schnittstelle zwischen den unterschiedlichen Erziehungskonzepten liegen; und zwar dann, wenn man davon ausgeht, dass Freiheit nicht mit Regellosigkeit, Strukturlosigkeit oder gar Verkümmerung und Verwahrlosung gleichzusetzen ist. Hier finde ich Fromms Begriff von der „autonomen Restriktion“ sehr passend. Der Idealfall sieht dann wahrscheinlich so aus, dass jeder normal entwickelte Erwachsene solch eine autonome Restriktion bereits verinnerlicht haben sollte. Die Vorstellung von absoluter Freiheit erweist sich ohnehin schnell als Illusion. Wir alle unterliegen im Alltag den unterschiedlichsten Einschränkungen: Sachzwänge, soziale Verpflichtungen, gesundheitliche Einschränkungen usw. Niemand von uns ist absolut frei in all seinen Entscheidungen. Von daher wäre es vermessen, ausgerechnet Kindern eine Leben in absoluter Freiheit ermöglichen zu wollen. Der US-amerikanische Psychotherapeut Nathaniel Branden weist darauf hin, dass viele Kinder offenbar gar nicht den Wunsch nach uneingeschränkter Freiheit im Sinne der Antipädagogik haben:

Kinder wünschen sich keine grenzenlose ,Freiheit‘. Die meisten Kinder fühlen sich sichererer und geborgener in einer Struktur; und selbst wenn sie etwas autoritär ist, ist sie immer noch besser als gar keine. Kinder brauchen Grenzen und reagieren verängstigt, wenn diese fehlen.“

(Nathaniel Branden: „Die 6 Säulen des Selbstwertgefühls“, mvg, Landsberg - München 1997, S. 218)

Man muss sich von daher durchaus fragen, ob die Antipädagogen mit ihrer Forderung nach völliger Freiheit und Selbstbestimmung wirklich immer die Interessen der Kinder vertreten. Bemerkenswert finde ich, dass auch Branden den Begriff Struktur in den Mittelpunkt stellt. Insofern sind sich die Aussagen von Fromm und Branden sehr ähnlich. Beide betonen die Notwendigkeit einer strukturierenden Autorität. Kinder müssen (und wollen offenbar) in einer Grundstruktur aufwachsen, die sie als Sicherheit und Orientierung empfinden. Besonders bei Fromm wird deutlich: Freiheit und ein bestimmtes Maß an Verbindlichkeit und Selbstbeschränkung schließen sich keineswegs aus; im Gegenteil: Eine verantwortungsbewusste Lebensstruktur scheint die Voraussetzung zu sein für einen sinnvollen Gebrauch von Freiheit.

Auf dieser Grundlage kann man eine Vorstellung davon bekommen, wie man eine freiheitliche Pädagogik verstehen sollte. Für mich persönlich ergibt sich folgende Schlussfolgerung: Man muss Kindern und insbesondere Jugendlichen jede Form von Freiheit, Eigenverantwortung und Selbstbestimmung grundsätzlich zubilligen, solange sie sich dabei in einem Rahmen bewegen, der ihre gesunde körperliche und seelische Entwicklung nicht gefährdet. Wo immer diese gesunde Entwicklung gefährdet ist, sind Grenzen und andere erzieherische Maßnahmen gerechtfertigt, solange sie für das Kind transparent und nachvollziehbar bleiben. Unbegründete und einengende Grenzen, die auf bloßen Machtdemonstrationen des Erziehers beruhen, sind dagegen klar abzulehnen. Das ist mir persönlich ein ganz wichtiger Punkt.


Die Verantwortung der Eltern

Eltern haben ein hohes Maß an Verantwortung für ihre Kinder. Es wird immer Fälle geben, in denen sie von ihrer Macht Gebrauch machen müssen, um das Kind vor Gefahren zu schützen oder um bestimmte Regeln durchzusetzen, die für ein funktionierendes Gemeinschaftsleben unerlässlich sind. Ich habe aber absolut kein Verständnis dafür, wenn Eltern ihren Kindern aus reiner Willkür heraus Einschränkungen auferlegen, die rational nicht nachvollziehbar sind und die ein Kind als Schikane empfinden muss. Es ist für mich gar keine Frage, dass eine überstrenge Erziehung, die das Kind durch enge Grenzen demütigt, eine Form von psychischer Gewalt ist. Grenzen sind nur dort zu vertreten, wo sie für die gesunde Entwicklung eines Kindes notwendig sind. Sie sind aber entschieden abzulehnen, wenn es nur darum geht, ein Kind nach bestimmten subjektiven Wertvorstellungen der Eltern zu formen. Nehmen wir als drastisches Beispiel den Fall eines 12-jährigen Jungen, der jeden Abend schon um 18.00 Uhr zu Hause sein muss, ohne dass es dafür eine überzeugende Begründung gibt. Für den Fall, dass er zu spät kommt, wird ihm ihm angedroht „Wenn du heute nicht pünktlich zu Hause bist, bekommst du morgen Hausarrest!“ In so einem Fall ist der angedrohte Hausarrest ein klarer Ausdruck elterlichen Machtmissbrauchs.

Etwas Anderes wäre es höchstens dann, wenn ein Kind oder ein Jugendlicher bereits vorher durch problematisches Verhalten aufgefallen ist. Bei einem Jugendlichen, der randalierend durch die Stadt zieht und hinterher betrunken nach Hause kommt, kann man davon ausgehen, dass er mit seiner Freiheit nicht angemessen umgehen kann. Hier wäre es durchaus berechtigt, eine klare Grenze zu ziehen und zu sagen: „Vorerst bleibst du abends zu Hause!“ Ein Kind, das zuvor niemals in irgendeiner Weise negativ aufgefallen ist, darf man aber nicht von vornherein durch enge Grenzen demütigen, denn jedes Kind verdient eine faire Chance. Wenn es nachweislich nicht in der Lage ist, mit seiner Freiheit umzugehen, kann man immer noch über Konsequenzen nachdenken.

Pädagogische Maßnahmen wie Hausarrest oder Ausgehverbot müssen beim Kind nicht zwangsläufig zu psychischen Schäden führen. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass es sich solchen Maßnahmen um einen schweren Eingriff in die persönliche Freiheit des Kindes handelt. Die Gefahr, ein Kind damit zu demütigen oder sogar nachhaltig zu traumatisieren, ist sehr groß. Das sollten sich alle Eltern und Pädagogen immer wieder bewusst machen. Allein dieses große Risiko einer nachhaltigen Schädigung sollte Grund genug sein, auf solche Sanktionen so weit wie möglich zu verzichten. Auch der Gesetzgeber sollte darauf hinwirken, freiheitsentziehende Erziehungmaßnahmen nur noch in ganz engen Grenzen zuzulassen. So wie der §1631 BGB derzeit formuliert ist, können die Eltern Hausarrest auch aus völliger Willkür verhängen, zumindest theoretisch. Das ist nicht akzeptabel, hier muss das Gesetz dringend präzisiert werden. Manche Eltern würden dies bestimmt als anmaßende Bevormundung von Seiten des Staates empfinden, aber an oberster Stelle müssen immer die Rechte der Kinder stehen, nicht die Rechte der Eltern. Bestimmte erzieherische Maßnahmen können im Einzelfall immer gerechtfertigt sein, auch strafende oder sogar freiheitsentziehende Maßnahmen lassen sich nicht immer vermeiden. Genauso muss man sich aber Gedanken machen über die vielfältigen Risiken, die mit solchen Maßnahmen verbunden sind. Vor allem aber muss man wirkungsvolle Konzepte entwickeln, wie man Kinder vor einem Missbrauch von pädagogischer Macht schützen kann, denn diese Form von psychischer Gewalt ist immer noch weit verbreitet.


Die Gefahr des Machtmissbrauchs

Der Grat zwischen sinnvoller pädagogischer Maßnahme und erzieherischem Machtmissbrauch kann sehr schmal sein. Wir haben es hier mit einem tragischen Dilemma zu tun, aus dem ich keinen wirklichen Ausweg sehe: Eltern brauchen notgedrungen ein bestimmtes Maß an Macht über ihre Kinder. Alles andere hieße, sich den Utopien der Antipädagogik hinzugeben und jede Notwendigkeit von pädagogischer Führung zu bestreiten. Auf der anderen Seite besteht immer die Gefahr, dass Eltern und Pädagogen ihre Verantwortung missbrauchen, sei es bewusst oder unbewusst. Je mehr Macht man den Eltern zugesteht, desto größer ist diese Gefahr. Umso wichtiger sind klare gesetzliche Regelungen und rechtsstaatliche Kontrollinstanzen. Die Grenze zwischen legitimer und missbräuchlicher Anwendung des Elternrechts muss noch sehr viel genauer festgelegt werden, um Kinder vor einem Missbrauch von elterlicher Macht zu schützen. Kinder haben noch immer viel zu wenig Möglichkeiten, sich gegen Eltern und Pädagogen zu wehren, wenn sie sich von ihnen ungerecht behandelt fühlen.

Die Konsequenzen aus meinen Vorschlägen wären natürlich gravierend. Den Begriff der „Erziehungfreiheit“ gäbe es nicht mehr, an seine Stelle würde eine ganz neue Sichtweise treten; eine Sichtweise zugunsten der Kinder und ihrer Rechte. Den Begriff der Erziehungsfreiheit – bis heute grundgesetzlich geschützt – halte ich dagegen für sehr problematisch, denn er betont ausschließlich die Rechte der Eltern. Das Prinzip der Erziehungsfreiheit macht Kinder zu Objekten, die nach elterlichen Vorstellungen geformt werden, ohne dass man auf ihre Bedürfnisse, ihre Gefühle, ihre Wünsche und Vorstellungen Rücksicht nehmen muss. Dieses Prinzip kann in einer heutigen demokratischen Gesellschaft nicht mehr der richtige Weg sein, mit Kindern umzugehen. Umso wichtiger ist es, nach zeitgemäßen Wegen zu suchen, wie man das Verhältnis zwischen Kinder und Eltern neu definieren kann.

Bei einigen Lesern wird vielleicht der Eindruck entstanden sein, meine Positionen entsprächen denen der antiautoritären Erziehung. Dieser Eindruck ist nicht ganz falsch; denn es gibt tatsächlich einige Gemeinsamkeiten zwischen meinen Entwürfen und der antiautoritären Erziehung, so wie ihr Begründer A. S. Neill sie ursprünglich verstanden hat. Trotzdem ist mir der Begriff der „antiautoritären Erziehung“ zu ideologisch, denn er definiert sich ausschließlich über den Gegensatz zur traditionellen Erziehung und lässt ein unabhängiges, auf positiven Aussagen basierendes Selbstbild vermissen. Deshalb halte ich die traditionelle Aufspaltung in die beiden Lager der „autoritären“ und der „antiautoritären Erziehung heute nicht mehr für hilfreich, wenn wir wirklich voran kommen und etwas Neues schaffen wollen. Eine neue und unvoreingenommene Sichtweise wäre aber dringend notwendig, denn eins lässt sich auf jeden Fall festhalten: Je einseitiger und ideologischer ein Standpunkt ist, desto weniger hat er sich in der Praxis bewährt. Die öffentliche Erziehungsdiskussion wird so schnell nicht abreißen. Das ist auch gut so, denn das Thema muss präsent bleiben, nur dann lässt sich langfristig etwas bewegen. Ein wenig mehr Sachlichkeit in der Debatte ‒ und ein bisschen weniger Ideologielastigkeit ‒ wären hin und wieder aber wünschenswert.

aktualisiert: 10.03.2010