Dienstag, 07.09.2010

Zur Geschichte der Kinderrechte

 

Um das Wohl von Kindern war in früheren Zeiten nicht gerade zum Besten bestellt, denn die Geschichte der Pädagogik war über viele Jahrtausende eine Geschichte der Gewalt. Bis weit in die Neuzeit hinein wurde es als selbstverständlicher Bestandteil der natur- oder gottgegebenen Ordnung angesehen, dass Kinder den Erwachsenen zu unbedingtem Gehorsam verpflichtet wären. Die Eltern konnten mit ihren Kindern praktisch machen, was sie wollten, ohne dass es eine rechtliche Kontrolle gab. Schwere Körperliche Züchtigungen und andere „entwürdigende Erziehungsmaßnahmen“ (wie man heute sagen würde) standen auf der Tagesordnung – in der Schule, im Elternhaus, in Erziehungsanstalten und sogar im öffentlichen Raum. Kinder galten durchweg als unreife, unfertige und untergeordnete Wesen, die man als Erwachsener nicht ernst zu nehmen brauchte. Was Kindern im Namen von Erziehung mitunter alles angetan wurde, sprengt beinahe jede Vorstellungskraft. Sadismus und brutale Unterdrückung hatten über viele Jahrhunderte ihren festen Platz im Umgang mit Kindern, wobei der Kreislauf der Gewalt immer wieder auf tragische Weise an die nächste Generation weitergegeben wurde.

Die ersten Impulse zu einer halbwegs modernen Pädagogik gab es im im Zeitalter der Aufklärung, also im 18. Jahrhundert. Damals entwickelten sich die empirischen Wissenschaften, so wie wir sie heute kennen. Zu dieser Zeit gab es erste Bemühungen, auch die Pädagogik (und damit die Erziehungspraxis) auf eine wissenschaftliche Basis zu stellen. Im Zuge einer wissenschaftlich orientierten Pädagogik wurde die Kindheit erstmals als eigenständiger Lebensabschnitt anerkannt.3) Bis dahin galten Kinder gewissermaßen als „kleine Erwachsene“; schon von daher wäre niemand auf den Gedanken eigenständiger Kinderrechte gekommen. In der Zeit des ausgehenden 18. Jahrhunderts gab es bereits die ersten Vordenker einer humanistisch angehauchten Pädagogik. Vertreter wie Johann Heinrich Pestalozzi (1746 – 1827), Wilhelm von Humboldt (1767 – 1835) oder Friedrich Fröbel (1787 – 1852 / Erfinder des Kindergartens) entwickelten ganz neue pädagogische Konzepte, die in ihren Grundzügen über viele Generationen hinweg maßgebend waren.

 

Die Wurzeln der Kinderrechtsbewegung

Das Bewusstsein für Kinderrechte im engeren Sinn entwickelte sich aber erst sehr viel später; die Wurzeln der Kinderrechtsbewegung reichen gerade einmal bis ins ausgehende 19. Jahrhundert zurück. Die Schwedin Ellen Key (1849 – 1926) war die vermutlich erste Pädagogin, die sich zu Beginn des 20. Jahrhunderts eingehend mit der rechtlichen und sozialen Situation von Kindern befasste.1) Sie forderte erstmals eigenständige Rechte für Kinder, wofür sie damals viel Kritik und Unverständnis einstecken musste. Sie kritisierte das damalige Schulsystem und sprach sich ganz entscheiden gegen die weit verbreitete Praxis der körperlichen Züchtigung in Schule und Familie aus. Die Erwachsenen mahnte sein an, das Kind als eigene Persönlichkeit zu achten und nicht bloß als einen Spiegel elterlicher Erwartungen anzusehen.

Als wichtiger geistiger Urvater der Kinderrechtsbewegung gilt auch der polnische Kinderarzt Janusz Korczak (1879 – 1942). Auch er formulierte in seinen Werken eigenständige Kinderrechte, mit denen er seiner Zeit weit voraus war. Während seiner Tätigkeit als Leiter eines Waisenhauses in Warschau erprobte er pädagogische Modelle, die seinerzeit absoluten Pioniercharakter hatten. Dazu gehörte z. B. die Einführung von Kindergerichten, bei denen Kinder über die Verfehlungen ihrer Altersgenossen, aber auch über das Verhalten von Erwachsenen urteilten. Korczaks pädagogisches Engagement war geprägt von tatkräftigem Idealismus und einer tiefen Empathie für Kinder; Grundlage all seines Handelns war die Maxime der unbedingten Achtung vor dem Kind. Korczaks Einsatz für die Kinder nahm ein tragisches Ende: Zusammen mit 192 Kindern und neun Erziehern seines jüdischen Waisenhauses wurde er im August 1942 ins Vernichtungslager Treblinka verschleppt, wo sie wenig später allesamt ermordet wurden. Korczak hätte fliehen können, doch er lehnte es ausdrücklich ab, die ihm anvertrauten Kinder im Stich zu lassen. Dieses traurige Ende zeigt vor allem eins: Korczak hat Respekt und Achtung vor Kindern nicht nur gepredigt, sondern selbst gelebt, mit allen Konsequenzen, die das in der damaligen Zeit für ihn hatte. Seine einzigartige Verbundenheit mit Kindern gilt vielen refompädagogisch orientierten Kreisen bis heute als großes Vorbild.

Key und Korczak gehörten zu den Vertretern der so genannten Reformpädagogik, einer Bewegung, die ebenfalls gegen Ende des 19.Jahrhunderts aufkam. Es handelt sich genau genommen um eine Sammelbezeichnung ganz verscheidener Ansätze, die z. T. ihren ganz eigenen weltanschaulichen Hintergrund mitbrachten. Sie alle hatten eins gemeinsam: Sie wandten sich gegen die damals noch weit verbreitete Mentalität von Unterdrückung und Kadavergehorsam. Stattdessen setzte man auf selbstständiges Denken, auf gegenseitigen Respekt, auf Förderung des Individuums, aber auch auf gemeinsames soziales Lernen. Die Reformpädagogik strebte eine Umgestaltung vor allem des Schul- und Bildungswesens an. Hier setzte man auf ganz neue Ansätze, z. B. auf Erlebnispädagogik, ganzheitliches Lernen und Projektunterricht. Nach dem zweiten Weltkrieg geriet die Vielfalt der reformpädagogischen Ansätze teilweise in Vergessenheit und wurden erst in neuerer Zeit wieder wahrgenommen.

Aus kinderrechtlicher Sicht ist neben Key und Korczak auch der schottische Pädagoge Alexander Sutherland Neill (1883 – 1973) ein interessanter Vertreter dieser Epoche. Neill gelangte zu ganz besonderem Ruhm, denn sein Name ist bis heute untrennbar mit der Geschichte der antiautoritären Erziehung verbunden. Im Jahre 1924 gründete er die Internatsschule Summerhill im englischen Leiston. Summerhill gilt als älteste demokratische Schule der Welt und als die erste, die sich ausdrücklich zur antiautoritären Erziehung bekannte. Sogar die Teilnahme am Unterricht war vollkommen freiwillig, eine Schulpflicht gab es nicht.2) Neill gilt als Begründer der antiautoritären Erziehung, an dessen Wirken sich viele nachfolgende Gerationen orientiert haben. Interessant ist die Tatsache, dass Neill sich immer gegen den Begriff der antiautoritären Erziehung gewehrt hat, da er einen politischen Missbrauch seiner Ideen befürchtete. Neills Ideen hatten auch nichts mit einer Laissez-faire-Erziehung zu tun, wie es ihnen später oft nachgesagt wurde. Verdreht und fehlinterpretiert wurden seine Ideen erst zu Zeiten der 68er-Bewegung, als die antiautoritäre Erziehung in die Mühlen politischer Auseinandersetzungen geriet. Neill selbst bezeichnete sein Konzept gerne als selbstregulative Pädagogik, da die Kinder aktiv an der Aufstellung und der Kontrolle von sozialen Regeln beteiligt waren. Alle Entscheidungen wurden demokratisch ausgehandelt; die Kinder hatten sogar die Möglichkeit, die Erwachsenen zu überstimmen. Es gab nur ganz wenige Regeln, die nicht zur Verhandlung standen. So gab es z. B. ein absolutes Alkoholverbot, das nicht zur Diskussion stand.2) Die Schule in Summerhill gibt es noch heute, ihren Pioniercharakter hat sie allerdings verloren.

Trotz ihrer erstaunlichen Anfangserfolge dauerte es noch lange, bis die antiautoritäre Erziehung ins Blickfeld der breiten Öffentlichkeit geriet. Erst zu Zeiten der 68er-Bewegung war die Zeit reif für eine groß angelegte Diskussion. Trotz aller ehrenwerten Ideale hat sich die antiautoritäre Erziehung aber nie durchsetzen können. Das Tragische an ihr ist, dass sie nur selten richtig verstanden wurde, kaum ein anderer pädagogischer Begriff unterlag derart verhängnisvollen Fehldeutungen. Einige Eltern meinten, sie dürften ihren Kinder nun überhaupt keine Grenzen mehr setzen, keinerlei Regeln aufstellen und keine Strukturen mehr vorgeben. Die Debatte der 60er- und 70er-Jahre war oftmals mehr ideologisch als pragmatisch geprägt. Antiautoritäre Erziehung wurde gleichgesetzt mit einer Art Nicht-Erziehung bzw. einem schrankenloses Gewährenlassen ohne jegliche Grenzen. Mit solch einer unzulässigen Verdrehung hat man dem antiautoritären Gedanken schweren Schaden zugefügt, der nur sehr schwer wiedergutzumachen sein wird. Dennoch wirken Neills Ideen bis heute nach und haben viel dazu beigetragen, den Einfluss der traditionellen Erziehung zurückzudrängen oder ihr zumindest ein menschliches Antlitz zu geben. Auch die Kinderrechtsbewegung hat der antiautoritären Erziehung viel zu verdanken, denn ihr konsequentes Eintreten für eine gewaltfreie Erziehung hat entscheidend dazu beigetragen, dass Schläge als Mittel zur Erziehung in immer größer werdenden Kreisen geächtet wurden. Auch viele andere kinderrechtliche Errungenschaften wären ohne den Einfluss der antiautoritären Erziehung nicht denkbar gewesen.

In den letzten Jahrzehnten waren es hauptsächlich die Richtungen der so genannten demokratischen Erziehung, mit denen man versucht hat, menschliche Züge in die Pädagogik zu bringen. Die demokratische Erziehung stützt sich hauptsächlich auf die humanistische Pädagogik, die wiederum eng verwand ist mit der humanistischen Psychologie. Zu den wichtigsten Vordenkern gehörten Carl Rogers (1902 – 1987), Charlotte Bühler (1897 – 1974) und Rudolf Dreikurs (1897 – 1972). In demokratischen Erziehung geht man davon aus, dass Kinder zwar grundsätzlich gleichwertige und gleichwürdige Menschen sind, denen deshalb aber noch lange nicht die gleichen Rechte zustehen wie Erwachsenen. In dieser (stark vereinfachten) Aussage zeigt sich gleichzeitig die Stärke wie auch die und die Schwäche der demokratischen Erziehung: Kindern den gleichen Wert und die gleiche Würde zuzugestehen war seinerzeit ein ungeheuer Fortschritt. Kindern mehr Selbstbestimmungsrechte einzuräumen, damit tut man sich aber auch in der demokratischen Erziehung sehr schwer, denn die alleinige Verantwortung für wichtige Entscheidungen sieht man immer noch bei den Eltern. Auch die verschiedenen Strömungen demokratische Erziehung bedürfen deshalb einer zeitgemäßen Weiterentwicklung.

 

Kinderrechtsverbände

Ob Korczak, Key, Neill oder andere: Vordenker und Wegbereiter gab es etliche, auch wenn viele von ihnen wieder in Vergessenheit gerieten und vielleicht nie hinreichend gewürdigt wurden. Eine organisierte Kinderrechtsbewegung bildete sich aber erst in der Nachkriegszeit, als auch in der Öffentlichkeit ein hinreichendes demokratisches Bewusstsein vorhanden war, das einen anderen Umgang mit Kindern erst möglich machte. Dennoch: Eine einheitliche Bewegung gibt es nicht, es handelt sich vielmehr um eine ganze Reihe von Institutionen und Verbänden, die sich für mehr Mitspracherechte von Kindern und Jugendlichen in Politik, Gesellschaft und Erziehung einsetzen. Die Grenze zwischen Kinderschutz- und Kinderrechtsbewegung ist fließend, zumal das eine nicht ohne das andere denkbar ist. Die beiden bekanntesten Verbände in Deutschland sind der Deutsche Kinderschutzbund (gegr. 1953) und das Deutsche Kinderhilfswerk (gegr. 1972).

Der Deutsche Kinderschutzbund ist der Kinderrechtsbewegung allerdings nur bedingt zuzuordnen. Auch dort wird zwar unschätzbar wertvolle Arbeit geleistet, aber im Mittelpunkt steht der klassische Aspekt von Schutz und Fürsorge durch die Erwachsenen, nicht so sehr der Gedanke an eine größeren Selbstbestimmung der Kinder. Gleiches gilt für eine ganze Reihe an familienpolitisch orientierten Verbänden, wo man sich auch für eine Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern einsetzt, aber eher unter dem Blickwinkel der elterlichen Verantwortung. Ganz andere Schwerpunkte hat dagegen die KRÄTZÄ-Gruppe aus Berlin, die sich ausdrücklich zur Antipädagogik bekennt und dementsprechend radikale Forderungen aufstellt.

Die Arbeitsschwerpunkte der Organisationen sind unterschiedlich. Gemeinsam ist jedoch allen Bestrebungen, dass die Position des Kindes gestärkt werden soll. Kinder sollen als eigenständige Persönlichkeiten anerkannt werden. Sie sollen nicht nur Objekte von Erziehung und Fremdbestimmung sein, sondern ihre Anliegen selbst aktiv einbringen und geltend machen können. Damit gerät die Kinderrechtsbewegung immer wieder in Konflikt mit den Vertretern einer konservativen Pädagogik, die nach wie vor davon ausgehen, dass Kinder überfordert wären, wenn man ihnen mehr Rechte zubilligen würde und dass es im Sinne des Wohlergehens der Kinder am besten sei, wenn die Verantwortung weiterhin in den Händen der Erwachsenen bliebe. Insbesondere das Prinzip der allumfassenden elterlichen Fremdbestimmung möchte man nicht in Frage gestellt sehen. Die Kinderrechtsbewegung hat daher immer noch keinen leichten Stand in der Gesellschaft; nur eine Minderheit der Erwachsenen lässt sich bislang für die Ideen einer größeren Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen begeistern.

Es ist historisch ein altbekanntes Phänomen, das es zu jeder neu aufkeimenden gesellschaftlichen Bewegung zunächst einmal massiven Protest in Form einer Gegenbewegung gibt. So bildeten sich mit zunehmender Etablierung der Kinderrechtsbewegung verschiedene Gegenströmungen heraus, die versuchen, die bestehenden Verhältnisse zu verteidigen und und mit altbekannten Argumenten neu zu legitimieren. So tauchte z. B. vor einigen Jahren eine ganze Reihe charakteristischer Bücher zur Erziehung auf dem Markt auf. Sie fordern mit markigen Worten und in oft reißerischer Manier die Rückbesinnung auf eine strengere Erziehung und das Festhalten an traditionellen pädagogischen Denkmustern. Die Kinderrechtsbewegung muss sich jedenfalls noch auf viele langwierige und zähe Auseinandersetzungen einlassen, bevor sie entscheidende Fortschritte erwirken kann. Dass ist jedoch bei nüchterner Betrachtung gar nicht so verwunderlich, denn immerhin handelt es sich um eine Bewegung, die noch in den Kinderschuhen steckt und sich ihre allgemeine Akzeptanz erst noch erkämpfen muss. Dieser Weg besteht oft aus mühevoller Kleinarbeit.

Es gibt Kinderrechtsverbände, die sich ausdrücklich zur Antipädagogik (vergl. Pädophilie und Kinderrechte) bekennen, allen voran die KRÄTZÄ-Gruppe. Die antipädagogische Kinderrechtsbewegung entstand wie die Antipädagogik in den 70er-Jahren. Ein bekannter Vorreiter dieser Bewegung war der US-Amerikanischer John Holt mit seinem 1975 erschienenen Buch „Escape from Childhood“, das unter dem Titel „Zum Teufel mit der Kindheit“ auch in deutscher Sprache erschien3) Ein anderer wichtiger Vertreter war Richard Farson mit „Birthrights“4). Den von Ihnen eingeforderten Kinderrechten liegt eine radikal antipädagogische Überzeugung zugrunde, in denen die kompromisslose Gleichberechtigung von Kindern und Erwachsenen eingefordert wird. Die damaligen Proklamationen decken sich weitgehend mit den Forderungen der heutigen Kinderrechtsgruppe KRÄTZÄ und anderer aktueller antipädagogischer Vertreter. Die antipädagogische Kinderrechtsbewegung ist seit seit jeher scharf kritisiert worden. Wegen ihrer sehr extremen Forderung nach der völligen Gleichberechtigung zwischen Kindern und Erwachsenen hat sich mit kaum einer ihrer Forderungen jemals durchsetzen können. Die Antipädagogik stellt oft maßlos überzogene Forderungen ohne jegliche Kompromissbereitschaft. Ob sie den Kindern damit wirklich weiterhilft, darf bezweifelt werden. Außer einigen öffentlichkeitswirksamen Effekten ist am Ende zumeist nicht viel übrig geblieben.

Eine Ausnahme bildet da allenfalls das Wirken der schweizerischen Psychoanalytikerin Alice Miller, die sich ebenfalls zur Antipädagogik bekennt. In ihren zahlreichen Büchern, die mehrfach Bestseller-Auflagen erreichten, setzt sie sich vor allem mit den Folgen körperlicher Misshandlung auseinander. Miller dokumentiert anhand etlicher Fallbeispiele, wie man Menschen mit körperlicher Gewalt lebenslang schädigen kann. Sie spricht sich deshalb für eine radikale Ächtung körperlicher Züchtigung aus. Miller lehnt aber nicht nur Schläge, sondern auch jeden Erziehungsanspruch kategorisch ab. Sie spricht sich stattdessen dafür aus, dass Kind auf seinem Weg ins Erwachsenwerden nur noch zu „begleiten“. Die Erklärung allerdings, wie diese Begleitung ganz ohne pädagogische Führung denn überhaupt aussehen soll, ist Miller bis heute schuldig geblieben. In ihren Werken findet man dazu allenfalls Andeutungen, was ich als einen entscheidenden Schwachpunkt sehe. Miller konzentriert sich fast ausschließlich auf das Problem der körperlichen Gewalt, das sie sehr differenziert, aber dennoch allgemein verständlich beschreibt, wobei sie sich vor allem auf psychoanalytische Erklärungsmuster stützt. Alice Miller kann aber noch ein anderes großes Plus für sich verbuchen: Im Gegensatz zu anderen antipädagogischen Wortführern ist ihre Wortwahl seriöser und weitaus weniger polemisch, wodurch sie auch in der Öffentlichkeit deutlich mehr Anklang fand. Von allen Antipädagogen kann Miller mit Sicherheit die größte Popularität für sich beanspruchen.

 

Auf dem Weg zur internationalen Zusammenarbeit

Ob pädagogisch oder antipädagogisch: Kinderrechtsbewegungen gibt es in vielen Staaten, so dass es seit jeher auch eine umfangreiche internationale Zusammenarbeit gab. Schon früh gab es Versuche, die Rechte von Kindern staatenübergreifend festzuschreiben. Bereits im Jahr 1924 wurde von der Generalversammlung des damaligen Völkerbundes (der Vorgängerorganisation der Vereinten Nationen) erstmals eine Erklärung zu den wichtigsten Rechten von Kindern abgegeben. Die so genannte Genfer Erklärung enthielt insgesamt fünf grundlegende Kinderrechte, in denen es hauptsächlich um den Schutz vor Vernachlässigung und existenziellen Bedrohungen ging. Sie war keine Kinderrechtskonvention im heutigen Sinn, denn sie beschränkte sich ausschließlich auf den Aspekt von Schutz und Fürsorge durch die Erwachsenen. Partizipationsrechte, so wie wir sie heute kennen, kannte die Genfer Erklärung nicht. Das Recht auf eine eigene Meinung oder das Recht, an wichtigen Entscheidungen beteiligt zu werden – all das gab es damals noch nicht. Die Erklärung war eher ein Appell an die Erwachsenen, sich ihrer Verantwortung für den Schutz der ihnen anvertrauten Kinder gerecht zu werden.

Nach dem 2.Weltkrieg wurde der Völkerbund aufgelöst und auch die Kinderrechtserklärung von 1924 verlor ihre Rechtsgrundlage. Am 20 November 1959 wurde von der UN eine vollständig überarbeitete Erklärung über die Rechte des Kindes vorlegt. Statt fünf gab es nun immerhin schon zehn grundlegende Rechte. Es handelte sich hierbei um einen deutlichen Forschritt gegenüber der Erklärung aus dem Jahr von 1924. Neu waren z. B. das Recht auf Gleichbehandlung aller Kinder unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder Religion. Auch ein Recht auf Liebe, Fürsorge und Verständnis wurde erstmals formuliert, was auch immer man sich im Einzelnen darunter vorgestellt haben mag. Auch hier handelt es sich aber immer noch nicht um eine Kinderrechtskonvention nach heutigen Maßstäben, der so wichtige Bereich der Partizipationsrechte fehlte immer noch völlig. Ein Recht auf Beteiligung, auf Berücksichtigung der eine eigene Meinung und andere wichtige Rechte wurden den Kindern immer noch nicht zugestanden. Somit ist auch die Erklärung von 1959 ein eindrucksvoller Spiegel ihrer Zeit, in der man Kinder lediglich als Objekte von Schutz und Fürsorge betrachte, nicht aber als eigenständige Persönlichkeiten mit entsprechenden Rechten. Im Gegensatz zur heutigen UN-Kinderrechtskonvention hatten die Vorläufererklärungen außerdem den eklatanten Mangel, dass sie bloße Goodwill-Erklärungen waren, die auf nationaler Ebene nicht einklagbar waren. Dieser entscheidende Mangel wurde immer wieder kritisiert und war Gegenstand jahrzehntelanger Diskussionen. Während dieser Zeit wurden auch Bemühungen übernommen, die Rechte von Kindern in einer Art und Weise festzuschreiben, die völkerrechtlich bindend ist. So kam es zur Ausarbeitung der UN-Kinderrechtskonvention in ihrer heutigen Form. Sie wurde 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen und trat bereits ein Jahr später in Kraft. Ihre amtliche Bezeichnung lautet: „„Übereinkommen über die Rechte des Kindes“. Inzwischen wurde die Kinderrechtskonvention von 193 UN-Mitgliedsstaaten unterzeichnet, darunter auch die Bundesrepublik Deutschland, die der Kinderrechtskonvention im Jahr 1992 beigetreten ist.

Mit der UN-Kinderrechtskonvention gibt es nun erstmals eine international verbindliche Festschreibung der wichtigsten Kinderrechte, die für die Unterzeichnerstaaten auch völkerrechtlich bindend ist. Mit der nationalen Umsetzung der völkerrechtlichen Vorgaben hapert es aber noch in vielen Unterzeichnerstaaten; auch in der Bundesrepublik Deutschland ist man noch längst nicht allen Vorgaben der Kinderrechtskommission vollständig gerecht geworden. Ein großer Schwachpunkt der Kinderrechtskonvention liegt darin, dass viele ihrer Vorgaben sehr schwammig und unverbindlich formuliert sind, so dass sie von den Vertragsstaaten teilweise sehr unterschiedlich ausgelegt werden können – leider nicht immer zum Vorteil der Kinder. Natürlich war es seinerzeit ein großer Fortschritt, dass man sich nach langem Debattieren überhaupt auf eine international verbindliche Kinderrechtskonvention einigen konnte. Ihr großes Plus liegt darin, dass neben den klassischen Schutzrechten erstmals auch der so wichtige Bereich der Partizipationsrechte mit aufgenommen wurde, der die konkrete Mitbestimmung von Kindern vorschreibt. Hervorzuheben ist auch, dass es sich bei der jetzigen Konvention um keinen keinen bloßen Appell mehr handelt, sondern um ein völkerrechtlich bindendes Dokument.

Der Preis für das Zustandekommen dieser Konvention war aber, dass man sich in vielen Punkten auf den kleinsten gemeinsamen Nenner einigen musste. Insbesondere wenn es um die konkrete Mitbestimmung von Kindern geht, weist die Konvention noch zu viele unverbindliche Formulierungen auf, die man auf lange Sicht noch verbessern muss. Ein entscheidender Schwachpunkt bleibt auch, dass die Kinder ihre Rechte nach wie vor nicht selbst einklagen können, die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention liegt immer noch in der alleinigen Verantwortung der Erwachsenen. Auch hier gibt es noch sehr viel zu verbessern, damit die Kinder ihre Rechte – wo immer dies möglich ist – auch selbst geltend machen können. Wir brauchen eine Kinderrechtskonvention, die den Kindern auch im unmittelbaren Alltag eine konkrete Hilfe ist.

Dass man auch unabhängig von der UN-Kinderrechtskonvention viel bewegen kann, zeigt das Beispiel Schweden: Schon lange vor der UN-Kinderrechtskonvention verboten die Nordeuropäer bereits 1979 als weltweit erstes Land jegliche Form von Gewalt gegen Kinder. Als wichtige Initiatorin galt hier u. a. die weltweit bekannte Kinderbuchautorin Astrid Lindgren (1907 – 2002), die sich neben dem Schreiben von Kinderbüchern auch auf politischer Ebene für Kinder eingesetzt hat. Die schwedische Gesetzgebung diente später als Vorlage für viele andere europäische Staaten, darunter auch Deutschland, wo es Eltern seit dem Jahr 2000 ebenfalls nicht mehr erlaubt ist, ihre Kinder körperlich zu züchtigen. Während in Europa immer mehr Staaten dazu übergegangen sind, jegliche körperliche Gewalt gegen Kinder gesetzlich zu verbieten, geht der Trend in den USA wieder in eine ganz andere Richtung. Dort ist der Einfluss der christlich-fundamentalistischen Kreise noch sehr groß, so dass auch die Prügelstrafe immer noch einen beträchtlichen Unterstützerkreis hat. In vielen Bundesstaaten ist sie sogar noch als Schulstrafe zugelassen. Vor diesem Hintergrund wundert es nicht, dass die USA neben Somalia das weltweit einzige Land sind, dass die UN-Kinderrechtskonvention bislang nicht unterzeichnet hat. Angesichts dieser geradezu rückwärtsgerichteten Entwicklung im christlich-konservativen Amerika kann man nur inständig hoffen, dass wenigstens das humanistische Europa seine hart erkämpften Standards halten kann. Ich sehe Europa auch zukünftig als weltweiten Fürsprecher einer hart erkämpften Kinderrechtskonvention, die natürlich auch in Zukunft stetig verbessert und der Realität angepasst werden muss.

 

Die Probleme der Gegenwart

Man sieht also: Gerade im vergangenen Jahrhundert hat sich unheimlich viel getan. Ob sich Ellen Keys Vision vom Jahrhundert des Kindes bewahrheitet hat, ist eine Frage des Standpunkts. Trotz aller Fortschritte gibt es aber immer noch unheimlich viel zu tun, vor allem ein Manko ist unübersehbar: Die Diskussion um Kinderrechte wird damals wie heute praktisch nur in Fachkreisen geführt; in der allgemeinen Öffentlichkeit ist das Bewusstsein für kinderrechtliche Themen noch sehr gering ausgeprägt. Darauf ist es wohl auch zurückzuführen, dass Kinderrechte auch in der Politik nur selten auf der Tagesordnung stehen, denn Wählerstimmen lassen sich damit kaum gewinnen. Jüngstes Beispiel für die stiefmütterliche Behandlung der Kinderrechte ist die noch gar nicht lange zurückliegende Diskussion um die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz (vergl. Kinderrechte ins Grundgesetz), die im Jahr 2007 vom Deutschen Bundestag bereits im zweiten Anlauf (nach 1993) abgelehnt wurde. Auch wenn es aber um die Bereitstellung konkreter Gelder für den Kinderschutz geht, bewegt man sich in der Politik nur sehr zögerlich. Ein deutlicher Beweis, dass hier noch sehr viel an Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit geleistet werden muss, um sowohl die Öffentlichkeit als auch die politischen Entscheidungsträger für das Problem der Kinderrechte zu sensibilisieren.

Trotz aller Fortschritte, die das 20. Jahrhundert gebracht hat: Kinder sind auch heute noch unzähligen Formen von Gewalt, Demütigung und Missachtung ausgesetzt. Schwerste Formen von Kindesmisshandlung sind auch im hoch zivilisierten 21. Jahrhundert immer noch traurige Realität. Die spektakulären Fälle von verhungerten oder zu Tode geprügelten Kindern, über die man regelmäßig in den Medien erfährt, sind dabei nur die Spitze des Eisberges, denn die Dunkelziffer dürfte um einiges höher sein. Auch die Umsetzung der partizipativen Rechte verläuft immer noch längst nicht optimal, denn von der gleichberechtigten Mitbestimmung in Familie und Gesellschaft sind die Kinder immer noch weitestgehend ausgeschlossen. Nur selten werden Kinder von den Erwachsenen wirklich ernst genommen und angehört, stattdessen werden ihre Wünsche, ihre Sorgen und Bedürfnisse allzu oft übersehen. Es gibt also noch unheimlich viel zu tun auf dem Weg zu einer kinderfreundlichen und kindgerechten Gesellschaft, in der die Kinderrechte nicht bloß auf dem Papier existieren.

Hoffnungsvolle Idealisierung auf der einen, krasse Missachtung auf der anderen Seite: Diese Ambivalenz im Umgang mit Kindern halte ich für eine der größten gesellschaftlichen Fragen unserer Zeit, auch wenn es vielen Menschen nicht bewusst ist. Man sieht es aber an der immer wiederkehrenden Diskussion zur Erziehung, die immer noch unheimlich viel an Streitpotential in sich birgt. Das Angebot an einschlägiger Literatur wie Erziehungsratgebern und Elternhandbüchern war nie so groß wie heute. Dort werden die Probleme zwar zumeist aus der Elternperspektive behandelt („Wie erziehe ich mein Kind?“), im Rahmen dieser Erziehungsdiskussion sehe ich aber durchaus die Chance, die Menschen auch stärker für die Rechte der Kinder zu sensibilisieren.

Die verschiedenen kinderrechtlichen Verbände haben in der Vergangenheit bereits unschätzbar wertvolle Arbeit geleistet. Dank des unermüdlichen Einsatzes der Kinderrechte-Lobby haben die Kinder hier in Deutschland seit dem Jahr 2000 immerhin das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung (vergl. Was ist Gewalt?). Das ist vor dem Hintergrund der historischen Entwicklung schon ein unermesslicher Fortschritt, aber diese Entwicklung muss weitergehen und darf niemals stehen bleiben. Wir dürfen niemals Nachlassen in unserem Bestreben, die Lebensbedingungen von Kindern weiter zu verbessern und immer wieder aufs Neue zu hinterfragen. Ein Blick in die Geschichte zeigt, dass sich dieser Einsatz lohnt, auch wenn man dazu viel Geduld braucht sich oftmals auch mit kleinen Fortschritten zufrieden geben muss.

 

Literatur:

1) Ellen Key: „Das Jahrhundert des Kindes“, Weinheim 1992 (Neuausgabe)

2) Neill, A. S.: „Theorie und Praxis der antiautoritären Erziehung“. Das Beispiel Summerhill“, Reinbeck 1969

3) John Holt: „Zum Teufel mit der Kindheit – Über die Bedürfnisse und Rechte von Kindern“, Wetzlar 1978

4) Richard Farson: „Menschenrechte für Kinder – Die letzte Minderheit“, München 1975

aktualisiert: 19.09.2009