Dienstag, 07.09.2010

Körperliche Gewalt 


Die Definition von körperlicher Gewalt ist noch vergleichsweise einfach, denn körperliche Übergriffe sind etwas konkretes, gewissermaßen physikalisch messbares. Eine körperliche Misshandlung liegt aus juristischer Sicht immer dann vor, wenn ein Erwachsener die körperliche Unversehrtheit eines Kindes missachtet. Diese wird nach aktueller Rechtsprechung sehr streng ausgelegt, denn nach § 1631 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) haben Kinder in Deutschland das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung Jegliche Form von körperlicher Bestrafung ist demnach verboten; das gilt auch für die Ohrfeige oder der Klaps auf den Po, die früher als allgemein anerkannte Erziehungsmaßnahmen galten. Allerdings ist nicht jede Form von körperlicher Einwirkung (z. B. in einer Gefahrensituation) automatisch auch als körperliche Bestrafung bzw. körperliche Gewalt anzusehen. So darf und muss man beispielsweise ein kleines Kind festhalten, wenn es auf die Straße laufen will; das gehört sogar zur Fürsorge- und Aufsichtspflicht der Eltern dazu. Insgesamt sind Kinder vor körperlicher Misshandlung hierzulande vergleichsweise gut geschützt, zumindest von rechtlicher Seite. Der Begriff ist klar definiert, die gesetzlichen Regelungen sind eindeutig und werden von den Gerichten auch entsprechend ausgelegt.

Wie weit körperliche Gewalt gegen Kinder tatsächlich verbreitet ist, darüber gibt es keine verlässlichen Zahlen, was u. a. auf das Fehlen einer gesetzlichen Meldepflicht zurückgeführt wird. Es sollen aber überwiegend jüngere Kinder sein, die körperlich misshandelt werden.1) Etwa zwei Drittel aller bekannt misshandelten Kinder sollen unter 6 Jahre alt sein. Jungen und Mädchen sollen gleichermaßen betroffen sein. Erst ab der beginnenden Pubertät sind es vorwiegend Mädchen, die von ihren Eltern misshandelt werden. Bestimmte Gruppen von Kindern sollen ein besonders hohes Risiko haben, körperlichen Misshandlungen zum Opfer zu fallen. Dazu gehören uneheliche Kinder, Stiefkinder, aber auch ‒ was ich besonders erschreckend finde ‒ kranke und behinderte Kinder.1) Der Grund wird darin vermutet, dass behinderte Kinder einen höheren Pflege- und Betreuungsaufwand haben, der Eltern leichter in Überforderungssituationen bringt. Auch wenn es sich wie ein Klischee anhört, aber körperliche Gewalt scheint ein Unterschichtproblem zu sein. Sie findet sich gehäuft in kinderreichen Familien mit niedrigem Bildungsgrad und geringem Sozialstatus.1) Eine Häufung ist auch bei problembelasteten Familien zu beobachten, z. B. bei Ehe- und Partnerschaftkonflikten, Arbeitslosigkeit, bei übermäßig gestressten und überforderten Eltern.


Was für Folgen hat körperliche Gewalt?

Schwere körperliche Misshandlungen bergen immer das Risiko bleibender körperlicher Folgeschäden in sich. Das gilt ganz besonders für Kinder, deren körperliches und psychisches Gleichgewicht während der Wachstumsphase noch sehr labil ist. Neben den schweren und offensichtlichen Misshandlungen können auch die vermeintlich „harmlosen“ Körperstrafen (nach dem Motto: „Eine Tracht Prügel hat noch niemandem geschadet!“) zu psychischen Verletzungen führen, die nicht immer auf den ersten Blick erkennbar sind. Körperlich misshandelte Kinder können vielfältige Verhaltensauffälligkeiten zeigen, deren Bandbreite ähnlich groß ist wie bei den Opfern von sexueller Gewalt. Dazu gehören vor allem:

– Schüchternheit und Ängste, besonders vor den Eltern und anderen Autoritätspersonen

– vermindertes Selbstwertgefühl („Ich werde geschlagen, also bin ich nichts wert!“)

– Aggressionen, erhöhte Gewaltbereitschaft und verminderte Sozialkompetenz

– Perfektionismus und Überangepasstheit

– Depressionen, Einsamkeit und sozialer Rückzug

– Defizite in der kognitiven und schulischen Entwicklung

– Traumatische Gefühle von Ohnmacht und Hilflosigkeit, ähnlich wie beim sexuellen Missbrauch

Ähnlich wie beim sexuellen Missbrauch kann es auch bei intensiver und lang andauernder körperlicher Misshandlung zu dauerhaften Folgeschäden kommen, die sich häufig erst im Erwachsenenalter bemerkbar machen.2) 3) Als typische Spätfolgen gelten:

– negatives Selbstbild, Selbstunsicherheit, Angst und Misstrauen

– Alkohol- und Drogenabhängigkeit

– Posttraumatische Belastungsstörungen

– geringe Frustrationstoleranz mit erhöhter Aggressionsbereitschaft

– psychosomatische Krankheiten

– emotionale Instabilität, eingeschränkte Bindungs- und Beziehungsfähigkeit

– Depressionen bin hin zur Suizidneigung.

Besonders nachhaltige Folgen hat körperliche Gewalt, wenn sie von den eigenen Eltern ausgeübt wird oder von Personen, zu denen das Kind in einem Vertrauens- oder Abhängigkeitsverhältnis steht. Gewalt durch nahe stehende Bezugspersonen zieht für das Kind eine extrem ambivalente Situation nach sich. Einerseits braucht es den erwachsenen Menschen, bekommt von ihm Aufmerksamkeit und Zuwendung, andererseits erlebt es Erniedrigung und Demütigung durch genau diesen Menschen, dem es vertraut und vom dem es abhängig ist. Diese doppeldeutige Botschaft ist für Kinder äußerst schwer zu verarbeiten und kann in schweren Fällen zu einer Identifikation mit dem Täter führen, weil die Gefühle von Ohnmacht und die Hilflosigkeit anders gar nicht auszuhalten wären. Bestes Beispiel sind vielen Menschen, die noch im Erwachsenenalter behaupten: „Die Schläge meiner Eltern haben mir nicht geschadet, ich hatte es verdient!“ Ein misshandeltes Kind, das sich später mit dem Verhalten seines Peinigers identifiziert, weil es sonst daran zerbrochen wäre. Gibt es eine perfidere Art, einen Menschen zu schädigen?


Gewalt in der Erziehung

Noch immer entzünden sich höchst emotionale Auseinandersetzungen an der Frage, ob Eltern ihren Kindern in bestimmten Situationen eine Ohrfeige oder einen Klaps geben dürfen. Für mich geht es weniger um die Frage, ob ein Klaps auf den Po schadet oder nicht. Natürlich hinterlässt ein Klaps keine sichtbaren Spuren und impliziert in aller Regel keinen psychischen Schaden, aber auch ein leichter Klaps verletzt die körperliche Integrität des Kindes und stellt somit eine Grenzverletzung dar. Unter Erwachsenen sind körperliche Zurechtweisungen absolut tabu. Dieser Grundsatz muss für Kinder genauso gelten, alles andere passt nicht in eine Gesellschaft, die Kindern die gleiche Würde zugesteht wie Erwachsenen. Man darf auch nicht vergessen, dass die Grenze zu härteren Bestrafungen sehr fließend sein kann.

Niemand wird bestreiten, dass Kinder klare Regeln und – wenn notwendig – auch Grenzen brauchen. Dazu gehören auch Konsequenzen, falls diese Regeln nicht eingehalten werden. Strafen sollten aber immer in einem Sinnzusammenhang mit dem Fehlverhalten stehen. Körperliche Gewalt steht niemals in einem Zusammenhang zum kindlichen Fehlverhalten. Schläge (auch wenn es nur ein Ohrfeige ist) sind reine Aggressionshandlungen des Erwachsenen. Sie schaffen starre Strukturen, die auf Macht und Ohnmacht, auf Unterordnung und Gehorsam basieren. Solche Erziehungsziele passen nicht in eine demokratische Gesellschaft, die ihre Kinder zu freien, kritischen denkenden und selbstbestimmten Menschen erziehen will. Erziehung ist ein interaktiver Prozess und funktioniert nur auf der Basis gegenseitigen Respekts. Den gleichen Respekt, den ich einem Kind abverlange, muss ich auch ihm selbst entgegenbringen.

Kinder sind ungleich viel schwächer und hilfloser als wir Erwachsene, gerade deshalb verdienen sie unseren ganz besonderen Schutz. Dazu kommt, dass sie sich gegenüber ihren Erziehungsberechtigten immer in einem Abhängigkeitsverhältnis befinden, dem sie sich nicht entziehen können. Ein Kind hat keine Chance sich zu wehren, wenn ein Elternteil diese erzieherische Macht missbraucht. Hier sind wir als Erwachsene aufgerufen, die Würde der Kinder in ganz besonderer Weise zu schützen. Deshalb halte ich das Verbot körperlicher Bestrafung für richtig, denn es steht für die unmissverständliche Botschaft, dass es auch für Eltern klare Grenzen geben muss, wenn es um den


Literatur:

1) Steinhausen H.-C. (2008): „Psychische Störungen bei Kindern und Jugendlichen“, München 2006

2) Egle U. T., Hoffmann S. O., Jaroschky P. (2006): „Sexueller Missbrauch, Misshandlung, Vernachlässigung“, Stuttgart 2006

3) Kindler H. : Was ist über die Folgen physischer Misshandlung bei Kindern bekannt? In: Kindler H., Lillig S., Blüml H., Werner A. (Hrsg.): „Handbuch Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und allgemeiner Sozialer Dienst (ADS)“, München 2006

aktualisiert: 09.03.2010